EIN NEUES MODELL FÜR VERTRAUTE RÄUME
Sale & Rent Back - verkaufen und weiterhin dort wohnen
Das Zuhause aufgeben, nur weil man verkaufen möchte? Das muss nicht sein.
Mit unserem Sale & Rent Back-Modell verkaufen Sie Ihre Immobilie - und bleiben weiterhin als Mieter:in in Ihrer gewohnten Umgebung. Rechtlich klar geregelt, finanziell entlastend und mit der Freiheit, den nächsten Lebensabschnitt in Ruhe zu gestalten.
DEFINITION
Was ist Sale & Rent Back überhaupt?
Sale & Rent Back bedeutet: Sie verkaufen Ihre Wohnung an uns - und wir vermieten sie anschließend an Sie zurück. Das heißt:
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Sie erhalten den Kaufpreis sofort
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Sie müssen nicht sofort ausziehen
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Sie gewinnen Sicherheit, Liquidität und Zeit
Dieses Modell ist ideal, wenn Sie z.B.:
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kurzfristig Kapital benötigen
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sich im Alter finanziell absichern möchten
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eine Erbschaft regeln
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Schulden ausgleichen oder neu starten möchten


VERKAUFEN & MIETEN
Für wen ist dieses Modell geeignet?
Sale & Rent Back kann eine wertvolle Option sein für Menschen, die ihre Immobilie verkaufen möchten - ohne gleich auszuziehen. Besonders geeignet ist dieses Modell für:
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Senior:innen, die ihre Wohnung zu Geld machen möchten, aber weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung bleiben wollen
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Menschen mit akutem Kapitalbedarf, etwa durch Krankheit, Selbstständigkeit, Scheidung oder Schulden
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Eigentümer:innen, die keine Erb:innen haben und ihr Leben rechtzeitig regeln möchten
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Eigentümer:innen, die ihre Erb:innen absichern möchten
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Paare in Trennung, die eine faire Lösung suchen, ohne dass sofort alles verändert werden muss
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Familien, die eine gemeinsame Immobilie auflösen wollen, aber eine geordnete Übergangszeit brauchen
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Alle, die ihre finanzielle Freiheit zurückgewinnen wollen, ohne gleich ihr Zuhause aufgeben zu müssen
Wann das Modell eher nicht passt:
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Sie ohnehin bereits ausziehen möchten oder müssen
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die Immobilie unbewohnbar oder stark sanierungsbedürftig ist
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es rechtliche Unklarheiten gibt, etwa bei mehreren (streitenden) Erb:innen
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keine dauerhafte Mietzahlung möglich ist oder Unsicherheiten bestehen
ABLAUF - SALE & RENT BACK
Schritt für Schritt
So funktioniert der Verkauf mit anschließendem Mietverhältnis - einfach, sicher und transparent. In sechs klaren Schritten begleiten wir Sie vom Erstkontakt bis zur entspannten Weiterbewohnung der Immobilie.
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UNVERBINDLICHE ANFRAGE
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern Ihre Situation - gern telefonisch oder über uns Formular.
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KENNENLERNEN & ERSTEINSCHÄTZUNG
Wir führen ein persönliches Gespräch, hören zu und beantworten Ihre Fragen. Dabei klären wir, ob das Modell grundsätzlich zu Ihnen passt.
3
DATEN & UNTERLAGEN ZUR IMMOBILIE
Sie schicken uns Grundriss, Eigentumsnachweis, Energieausweis & Co. - damit wir eine fundierte Wertermittlung vornehmen können.
4
KAUFPREISANGEBOT & MIETVEREINBARUNG
Wir erstellen ein faires Kaufpreisangebot und schlagen ein Mietmodell vor, das zu Ihrer Situation passt - rechtlich klar geregelt.
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NOTARTERMIN & VERTRAGSABSCHLUSS
Der Kaufvertrag wird notariell abgeschlossen, inklusive der Mietvereinbarung, die Sie dauerhaft absichert.
6
SIE WOHNEN WEITERHIN DORT - ALS MIETER:IN
Nach dem Verkauf ändern sich nur die Eigentumsverhältnisse. Ihr Alltag bleibt gleich - Sie wohnen weiterhin in der Wohnung und zahlen dann Miete an uns, wie bei jedem klassischen Mietverhältnis.
FAQ - SALE & RENT BACK
Häufige Fragen zum Thema Sale & Rent Back
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Wie schnell ist das möglich?Oft innerhalb weniger Wochen. Wir arbeiten effizient - und immer mit Fingerspitzengefühl.
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Zahlt man dafür extra Gebühren?Nein - Sie zahlen keine Vermittlungs- oder Maklergebühr.
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Ist Sale & Rent Back überhaupt sicher?Ja - Sale & Rent Back wird vollständig notariell und rechtlich sauber abgewickelt. Der Mietvertrag wird beim Kauf notariell mit aufgenommen, sodass Ihre Rechte abgesichert sind.
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Was passiert, wenn ich später doch ausziehen möchte?Dann kündigen Sie regulär laut Mietvertrag - alles Weitere liegt bei Ihnen.
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Kann ich selbst bestimmen, wie hoch die Miete ist?Wir besprechen gemeinsam eine faire, marktgerechte Miete. Ziel ist eine Lösung, mit der beide Seiten gut leben können.
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Muss ich irgendwann ausziehen?Nein - solange wir gemeinsam eine Mietvereinbarung treffen, können Sie auch langfristig bleiben. Auch Verlängerungen sind möglich.
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Muss ich sofort etwas unterschreiben?Nein. Eine Kontaktaufnahme verpflichtet Sie zu nichts. Wir geben Ihnen zuerst eine ehrliche Ersteinschätzung, ob Ihre Immobilie grundsätzlich zu uns passt.
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Wer steht hinter SAJA?Wir sind ein kleines, persönliches Investmentteam aus Tirol, das Wohnungen im Raum Kufstein, Innsbruck und Salzburg zur Vermietung erwirbt. Keine Makler - sondern direkte Käufer mit Handschlagqualität.
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Muss die Wohnung leer sein?Nein. Auch vermietete Wohnungen oder solche mit laufender Nutzung kommen für uns in Frage - sofern ein befristeter Mietvertrag besteht.
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Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?In der Regel melden wir uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen - persönlich, diskret & unverbindlich.
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Was ist, wenn ich noch unsicher bin?Dann ist eine unverbindliche Anfrage genau der richtige Schritt. Wir drängen Sie zu nichts - Sie entscheiden in Ruhe.
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Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?Ideal sind Grundbuchauszug, Wohnungseigentumsvertrag, Energieausweis, Grundriss, aktuelle Betriebskostenabrechnungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen oder Informationen zu Mietverhältnissen. Wenn nicht alles vollständig ist, geben wir Ihnen dennoch gerne eine erste Einschätzung auf Basis der vorhandenen Informationen.
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Was passiert mit meinen Daten?Ihre Daten behandeln wir absolut vertraulich. Wir geben nichts weiter und nutzen sie ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
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Was passiert nach meiner Anfrage konkret?Wir prüfen Ihre Eckdaten, melden uns telefonisch oder per Mail bei Ihnen und besprechen den nächsten sinnvollen Schritt - zum Beispiel eine Besichtigung.
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Was kostet mich der Verkauf über SAJA?Für Sie fallen keine Kosten oder Gebühren an. Wir übernehmen die gesamten Kaufnebenkosten (z.B. Notar, Vertragserrichtung).
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Was genau macht ein Tippgeber?Als Tippgeber:in informieren Sie uns, wenn Sie von jemanden erfahren, der seine Immobilie verkaufen möchte - z.B. eine Wohnung. Sie stellen den ersten Kontakt her oder geben uns den Hinweis, und wir kümmern uns um alles Weitere.
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Was passiert, wenn es zu keinem Verkauf kommt?Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, erhalten Sie leider keine Tippgeberprovision. Es entstehen Ihnen aber auch keine Kosten oder Nachteile.
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Kann ich auch jemanden empfehlen, wenn ich nicht sicher bin, ob er wirklich verkaufen möchte?Sie können uns auch dann einen Hinweis geben - wichtig ist nur, dass Sie die betreffende Person vorher um Erlaubnis zur Weitergabe der Kontaktdaten bitten. Wir treten immer diskret auf und drängen niemanden.
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Wer kann Tippgeber:in werden?Grundsätzlich jede:r - egal ob privat oder gewerblich. Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie verkaufen möchte, können Sie uns diesen Kontakt gerne weiterleiten.
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Wann erhalte ich meine Tippgeberprovision?Sobald der Kaufvertrag notariell abgeschlossen und die Immobilie erfolgreich übertragen wurde, zahlen wir Ihnen Ihre Provision aus - zuverlässig und ohne Verzögerung.
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Was habe ich davon, SAJA einen Tipp zu geben?Wenn es durch Ihren Hinweis zu einem erfolgreichen Immobilienkauf kommt, bedanken wir uns mit einer attraktiven Tippgeberprovision. Die Höhe hängt vom jeweiligen Objekt und Kaufpreis ab.
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Welche Immobilien sind für SAJA interessant?Grundsätzlich können Sie uns jede Immobilie melden, von deren geplantem Verkauf Sie erfahren. Besonders interessant sind Eigentumswohnungen mit 1 - 3 Zimmern im Raum Kufstein, Innsbruck und Salzburg - gerne auch vermietet oder renovierungsbedürftig. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einfach nach.
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Kostet mich das etwas?Nein. Der gesamte Tippgeberprozess ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.
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Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?In der Regel ja. Sobald Sie eine Provision erhalten, handelt es sich um eine steuerpflichtige Einnahme, auch wenn Sie privat handeln. Bei gelegentlichen Tipps reicht meist eine Angabe in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte. Wenn Sie regelmäßig Tippgeber sind oder ein Gewerbe betreiben, gelten andere Regelungen. Im Zweifel empfehlen wir, sich steuerlich beraten zu lassen.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?Sie müssen volljährig sein und dürfen uns nur dann personenbezogene Daten übermitteln, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Wichtig ist: Die Immobilie darf noch nicht öffentlich inseriert bzw. durch ein anderes Unternehmen verkauft werden, da sie sonst leider nicht mehr als Tipp berücksichtigt werden kann.