Wohnung geerbt - und jetzt? Ihre Optionen im Überblick
- SAJA Invest
- 3. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Juli
Eine Wohnung zu erben klingt für viele im ersten Moment nach einem Glücksfall. Doch mit der Erbschaft kommen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - und oft viele offene Fragen: Was ist die Immobilie wert? Will oder kann ich sie behalten? Ist ein Verkauf sinnvoll? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Optionen Sie haben, was es steuerlich zu beachten gibt und wie Sie eine fundierte Entscheidung treffen.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Bevor Sie überhaupt über Verkauf oder Vermietung nachdenken, müssen Sie sich fragen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. Denn mit Eigentum übernehmen Sie auch mögliche Verbindlichkeiten. Gibt es Schulden auf der Immobilie? Ist sie renovierungsbedürftig? Liegt ein Testament vor, oder greift die gesetzliche Erbfolge? Lassen Sie sich im Zweifel notariell oder anwaltlich beraten - die Frist zur Ausschlagung beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft.
Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?
Wenn Sie die Wohnung behalten, stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen:
Selbstnutzung: Ideal, wenn Sie gerade Wohnraum suchen und die Lage passt. Denken Sie jedoch an mögliche Umbaukosten oder energetische Sanierungspflichten.
Vermietung: Kann eine laufende Einnahmequelle sein, bedeutet aber auch Verantwortung und Verwaltungsaufwand. Wichtig: Mietpreis, Zustand und Lage bestimmen den Erfolg.
Verkauf: Besonders interessant, wenn Sie die Mittel anderweitig benötigen, keinen emotionalen Bezug haben oder die Immobilie für Sie unpraktisch liegt.
Je nach Lebenslage und finanzieller Zielsetzung kann jede dieser Optionen die richtige sein.
Steuerliche Aspekte kennen
Gute Nachricht: In Österreich fällt keine klassische Erbschaftssteuer an. Allerdings unterliegt der spätere Verkauf der Immobilie grundsätzlich der Immobilienertragssteuer (ImmoEST), sofern nicht eine Befreiung greift.
Für geerbte Immobilien gilt: Die ImmoEST wird auf Basis der sogenannten Rechtsnachfolge berechnet - also so, als hätten Sie die Immobilie selbst zum ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Verstorbenen erworben. Entscheidend ist daher, wie lange die Immobilie bereits im Familienbesitz war und ob sie als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Hauptwohnsitzbefreiung) kann eine Steuerfreiheit möglich sein.
Tipp: Lassen Sie im Zweifel eine steuerliche Beratung durchführen und prüfen Sie, ob ein unabhängiges Wertgutachten sinnvoll ist - für mehr Klarheit und Sicherheit.
Der Verkauf: Direkt, ehrlich und unkompliziert
Wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden, ist der nächste Schritt die Suche nach einem geeigneten Käufer. Viele Erbengemeinschaften und Einzelpersonen empfinden den klassischen Weg über Makler, Inserate und Besichtigungen als zeitaufwändig oder emotional belastend. Gerade wenn mehrere Personen beteiligt sind, kann das zu Unstimmigkeiten führen.
Ein Direktverkauf an einen erfahrenen Investor wie SAJA bietet eine stressfreie Alternative:
Keine Maklerprovision
Keine Inserate oder Besichtigungstourismus
Transparente Preisfindung & rasche Abwicklung
Wir unterstützen Sie gerne dabei, aus Ihrer Erbschaft eine klare, sichere Entscheidung zu machen. Fair, professionell und auf Augenhöhe.
Fazit:
Eine geerbte Wohnung ist nicht nur ein materieller Wert, sondern oft auch mit Erinnerungen und Verantwortung verbunden. Wichtig ist, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und sich rechtzeitig informieren. Ob behalten oder verkaufen - es gibt keine pauschale Lösung, aber immer einen passenden Weg. Wir von SAJA unterstützen Sie gerne dabei, ihn zu finden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.